Waffengesetz
Pfefferspray
Übersicht zur Rechtslage in einigen europäischen Ländern
Land | Rechtslage | Verkauf | Besitz | Führen |
---|---|---|---|---|
Deutschland | Als Tierabwehrspray erlaubt | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
Österreich | Waffe | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
Schweiz | Keine Waffe | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
Niederlande | Verbotene Waffe | verboten | verboten | verboten |
Frankreich | Waffe | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
Polen | Waffe | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
Dänemark | - | verboten | verboten | verboten |
Schweden | Waffe | Nur mit waffenrechtlichem Dokument | Nur mit waffenrechtlichem Dokument | Nur mit waffenrechtlichem Dokument |
Finnland | - | Nur mit polizeilicher Genehmigung | Nur mit polizeilicher Genehmigung | Nur mit polizeilicher Genehmigung |
Belgien | Verbotene Waffe | verboten | verboten | verboten |
Italien | Waffe | Nur mit Lizenz | Nur mit Lizenz | Nur mit Lizenz |
Luxemburg | Verbotene Waffe | verboten | verboten | verboten |
Slowakei | - | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
Griechenland | Verbotene Waffe | verboten | verboten | verboten |
Norwegen | Verbotene Waffe | verboten | verboten | verboten |
Spanien | - | Erlaubt mit Einschränkungen | Erlaubt mit Einschränkungen | Erlaubt mit Einschränkungen |
Großbritannien | Verbotene Waffe | verboten | verboten | verboten |
Island | - | verboten | verboten | verboten |
Elektroschocker
Ein Elektroschocker wird auch als Elektroimpulswaffe bezeichnet. Diese Waffe fügt dem Betroffenen einen nicht-tödlichen elektrischen Schlag zu. Laut Waffenrecht gibt es keine direkte Definition für einen Elektroschocker. Auch ein elektrischer Zaun kann so bezeichnet werden. Im Normalfall fallen jedoch nur Elektroimpulswaffen in diese Kategorie, die einen offensiven Angriff ermöglichen.
Besitz und Führung
Verbotene Waffen stellen einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Doch ein Messer ist nicht gleich Messer. Es gibt immer gewisse Ausnahmeregelungen, die auch für Elektroschocker gelten.
Seit dem 1.1.2011 hat sich die gesetzliche Lage in Deutschland verändert. Der Besitz von Elektroschockern ist verboten, sofern sie nicht das amtliche Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen. Dies wird in der Anlage 2 WaffG geregelt. Ein Zertifikat der PTB ist zwingend notwendig. Da der Besitz nicht erlaubt ist, dürfen solche verbotene Waffen nicht geführt werden. Derzeit gibt es kein einziges Modell, das gesetzlich erlaubt ist. Händler dürfen Elektroschocker nur noch an den Export ins Ausland veräußern. Solche Waffen kaufen ist in Deutschland verboten!
Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für solche verbotene Waffen, die vor dem 1.1.2011 gekauft wurden. Die Grundlage für diese Ausnahmeregelung des Altbestandes wird in §40 Abs. 4 WaffG (https://de.wikipedia.org/wiki/Elektroimpulswaffe) geregelt. Ein Käufer darf einen Elektroschocker besitzen, der in seinem Umfeld aufbewahrt werden muss. Als näheres Umfeld wird die Wohnung der jeweiligen Person bezeichnet. Es ist nicht erlaubt, einen Elektroschocker aus Altbestand öffentlich zu führen. Dann widerspricht es dem Waffenrecht und zählt zu den verbotenen Waffen. Allgemein betrachtet ist die Führung von Waffen sehr problematisch, sogar bei einem Messer kommt es gesetzlichen Konflikten. Allerdings ist Waffen kaufen erlaubt, solange es kein Elektroschocker, sondern nur ein Messer ist. Bei einem Gerät aus Altbestand, muss das Kaufdatum nachgewiesen werden, das vor dem 1.1.2011 liegen muss. Das Waffengesetz verbietet den Verkauf von Elektroschockern, sofern sie kein Abzeichen des PTB haben. Es ist also nicht möglich, ein altes Gerät über eine Auktionsplattform zu veräußern. Auch Personen die über eine Waffenhandelserlaubnis verfügen dürfen Gerät nicht verkaufen. Weder gebraucht noch neu.
Rechtliche Gesamtlage
Bestimmte Waffen zu kaufen ist laut Waffenrecht verboten! Ein Elektroschocker muss ein Abzeichen des PTB haben, damit er sich im Besitz einer Person befinden und geführt werden kann. Derzeit gibt es noch kein einziges Modell, das diese Voraussetzungen erfüllt. Das Kaufdatum muss vor dem 1.1.2011 liegen. Falls er dies mit einem gültigen Kaufvertrag belegen kann, darf er den Elektroschocker besitzen. Die Führung ist dennoch streng verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen alleine beim Besitz Strafen von etwa 300
Euro. Sollte es zu einem Einsatz des Geräts kommen, droht eine Haftstrafe, im besten Fall mit Bewährung
Waffengesetz in Deutschland
Das Waffengesetz in Deutschland hat sich durch diverse Ereignisse des Missbrauchs stark verschärft. Verschiedenen Waffenarten fordern eine Waffenbesitzkarte, in der bestätigt wird, dass der Führer einer Waffe genügend geistiger Reife entspricht. Zudem natürlich über die Handhabung und Aufbewahrung der Waffe genauestens Bescheid weiß. Jede Art der Waffenbesitzkarte berechtigt eine bestimmte Zielgruppe zum Führen einer Waffe. Es wird unterschieden zwischen grüner, gelber und roter Karte.
Grüne Waffenbesitzkarte
Eine Waffenbesitzkarte in grüner Farbe und richtet sich an alle Sportschützen und Jäger. Diese Karte berechtigt zum Führen der folgenden Waffen Arten:
- Mehrschüssige Pistolen und Revolver
- Kleinkaliber
- Halbautomatische Langwaffen, d.h. Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten
- Repetierflinten
Der alleinige Besitz dieser Waffenkarte berechtigt jedoch noch nicht dazu, diese zu erwerben. Vor einem Kauf, muss jede Waffe einzeln bei der zuständigen Behörde eingereicht und beantragt werden. Erfüllt man alle Voraussetzungen zum Erwerb, erhält man einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte zur Erwerbserlaubnis. Von dieser Erwerbserlaubnis muss man binnen einem Jahr Gebrauch machen. Da sonst der Eintrag verfällt.
Gültigkeit für Jäger mit Jahresjagdschein
Jäger, die in Besitz eines Jagdscheines, der gültig für das laufende Jahr sind, sind befugt Langwaffen ohne Genehmigung zu besitzen. Vorschrift ist, dass man die gekauften Waffen innerhalb von 14 Tagen bei der entsprechenden Behörde anmeldet und einen Eintrag in seiner grünen Waffenbesitzkarte nachweisen kann.
Geltungsbereich für Schützen
Schützen wird ein Grundkontingent an Waffen zugesprochen, die Sie auf der grünen Waffenbesitzkarte anmelden dürfen. Dieses Kontingent umfasst zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei halbautomatische Gewehre. Voraussetzung, dass man Recht auf
diese Anzahl Waffen hat und als Schütze gilt ist, dass man regelmäßig an Schießtrainings teilnimmt. Für regelmäßig findet sich keine Definition im Waffengesetz. Laut Entwurf der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetzt werden 18 Trainingseinheiten im Jahr veranschlagt. Dieser Entwurf wurde vom Bundesrat allerdings noch nicht beschlossen und hat somit noch keine rechtskräftige Wirkung.
Egal ob man nun seine Waffen im Internet oder doch lieber im Laden kauft. Vor Kaufantritt muss sich ein Voreintrag bei der Behörde geholt. Ergänzend wird nun die Bedeutung der gelben Waffenbesitzkarte erklärt.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Eine gelbe Waffenbesitzkarte wird an Sportschützen, die einem laut Waffengesetz anerkannten Verband angehören. Vergeben. Inhaber der gelben Waffenbesitz Karten dürfen Waffen kaufen, die den folgenden Bezeichnungen angehören:
- Reptierlangwaffen mit gezogenen Läufen
- Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
- Einläufige Einzellader Kurzwaffen für Patronenmunition
- Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen
Entgegen der grünen Besitzkarte, ist die Anzahl der erworbenen Waffen von keiner Relevanz. Ein allgemein gültiger Regelsatz ist aber, dass nicht mehr als 2 nicht freie Waffen innerhalb von 6 Monaten gekauft werden dürfen. Auch hier ist nach jedem Waffenkauf die zuständige Waffenbehörde zu unterrichten, um einen Eintrag in seiner gelben Waffenbesitzkarte zu bekommen. Nach Waffenerwerb hat man 14 Tage Zeit, um die Behörde zu unterrichten, anders macht man sich strafbar.
Roten Waffenbesitzkarte
Eine rote Waffenbesitzkarte wird Personen zugeteilt, die laut Waffengesetz den Waffensammlern und Waffensachverständigen angehörig sind. Gültig ist dieser Karte für Waffen folgender Art:
- Schusswaffen bestimmter Art
- Schusswaffen eines bestimmten Sammelgebietes
- Für Schusswaffen aller Art in besonderen Fällen
Konträr zu den beiden vorherig vorgestellten Waffenbesitzkarten benötigt man vor einem Waffen Kauf keinen Voreintrag. Wie bei allen anderen Waffentypen auch, muss hier eine Eintragung in die gelbe Waffenbesitzkarte innerhalb von 14 Tagen erfolgen.